Brandschutztüren und -fenster
Schützen Sie Ihre Immobilie mit zertifizierten Brandschutztüren und –fenster.
Eine Brandschutztür trennt Gebäudeabschnitte voneinander ab und verhindert, dass sich ein Feuer ausbreitet. Oft wird sie auch als Feuerschutztür bezeichnet. In ihrer Funktion als Feuerschutzabschluss sorgt sie für Sicherheit: Die Brandschutztür muss technisch so ausgerüstet sein, dass sie einem Feuer über einen bestimmten Zeitraum standhält, Menschen vor Hitze abschirmt und sich anschließend noch öffnen lässt. Die Türen können rauchdicht sein, sind es aber nicht zwangsläufig, und müssen stets geschlossen sein.
Die Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden in: feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T 60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige (z.B. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (z.B. T90-2) unterteilt. Verwendet werden Brandschutztüren immer nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien.
Wo werden Brandschutztüren eingesetzt?
- Flure
- Treppenhäuser
- Notausgänge
- Fluchtwege
Brandschutzfenster sind Fenster die im Brandfall einen Brandschutz gegen Hitze und Feuer haben, die Zeitangabe findet sich in der Anforderung an das Fenster wieder. F30 bedeutet 30 Minuten und F90 entsprechend 90 Minuten. Während dieser Zeit müssen die Bauteile ausreichenden Schutz im Brandfall aushalten. Die Fenster sind in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen von Brandschutzglas unterteilt.
Bei einem Brandschutzfenster sollten Sie diese besonderen Anforderungen beachten
- Widerstand gegen offenes Feuer, Flammen und Hitzbeständigkeit
- Erfüllt das gesamte Bauteil die Brandschutzauflagen?
- Welche Feuerwiderstandsklasse ist gefordert?